Nachnahmezahlung verboten: Ukrposhta hat die Regeln für die Bezahlung von Paketen geändert.


Ukrposhta hat Änderungen in den Zahlungsregeln für Pakete für ihre Kunden vorgenommen.
Der Pressedienst des Unternehmens teilte mit, dass ab dem 30. August Ukrposhta den Empfang von Paketen mit Nachnahmezahlung in bar eingestellt hat. Dies betrifft jedoch nur natürliche Personen, die Absender sind.
Das Unternehmen wies darauf hin, dass die Nationalbank der Ukraine Änderungen in der Richtlinie über die Durchführung von Kassengeschäften in Landeswährung vorgenommen hat. Gemäß diesem Dokument ist die Barauszahlung von Nachnahmezahlungen an natürliche Personen-Unternehmer verboten. Die Nachnahme kann nur auf eine Karte oder ein Konto des Einzelunternehmers überwiesen werden.
"Wirtschaftssubjekte führen Barkäufe untereinander und mit natürlichen Personen über die Kasse sowohl mit Mitteln, die in Form von Bargeld erhalten wurden, als auch mit Geldmitteln von Zahlungsdienstleistern erhalten wurden. Solche Transaktionen werden auch durch Einzahlung von Bargeldern in die Kassen von Zahlungsdienstleistern durchgeführt, um Gelder auf die Konten von Wirtschaftssubjekten zu überweisen", sagte das Unternehmen.
Es sei darauf hingewiesen, dass alle bis zum 30. August erbrachten Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Gesetzgebung, die zum Zeitpunkt des Versands gültig war, abgeschlossen werden.
Wir erinnern daran, dass Ukrposhta ihren Kunden Blutdruckmessgeräte und Vernebler zur Verfügung stellen wird.
Lesen Sie auch
- Die Weltbank hat die Wachstumsprognose für das BIP der Ukraine für 2026 geändert
- In der Ukraine wurde ein Zentrum zur sozialen Anpassung für Vertriebene eröffnet
- Ukrainer können zehn Renten auf einmal erhalten: Betrag und Bedingungen genannt
- Bußgelder auf 5100 Hryvnia erhöhen: In der Ukraine sollen die Strafen drastisch steigen – Liste
- Trump erklärte, dass er 'großen Druck' auf die RF ausübt und nannte einen Waffenstillstand 'eine Zugeständnis' von Moskau
- Am Steuer verboten: Fahrern in der Ukraine wurden Altersgrenzen mitgeteilt